3.3 Internationale Jugendbegegnung (mit Vor- und Nachbereitung)

 

Förderabsicht:

Als Beitrag zur besseren Verständigung zwischen jungen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten über Staatsgrenzen hinweg, werden internationale Begegnungen von Gruppen gefördert, die ein zeitweiliges gemeinsames Leben, Lernen oder Arbeiten der Teilnehmenden ermöglichen. Internationale Jugendarbeit soll jungen Menschen bewusstmachen, dass sie für die Sicherheit und demokratische Ausgestaltung des Lebens und für mehr Freiheit und soziale Gerechtigkeit in der Welt von morgen verantwortlich sind.

Was wird gefördert:

Alle Teilnehmer zwischen 8 und 26 Jahren (entsprechend der Bundesrichtlinie)

- Begegnungsprogramm vereinbaren
- Vor- und Nachbereitung mit der Gruppe
- gemeinsame Unterbringung mit den Gästen

 

Wie wird gefördert:

Vorbereitungsmaßnahmen:
Vorbereitungsmaßnahmen im Ausland werden mit bis zu 85 % der Fahrt-/Flugkosten plus 15,00 € TN/Tag bezuschusst

 

Maßnahme im Ausland

4 - 21 Tage (Gruppe A)
in Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich Italien

Förderhöhe:
9,50 €/Tag/TN

6 - 21 Tage (Gruppe B)
in GB, Irland, Norwegen, Polen, Ungarn, Baltikum, Tschechien, Slowakei, Finnland, Griechenland, Portugal, Island, Schweden

Förderhöhe:
15,50 €/Tag/TN

6 - 21 Tage (Gruppe C)
in Bulgarien, Rumänien, Türkei, Albanien, Mazedonien, Israel, GUS-Staaten

Förderhöhe:
19,00 €/Tag/TN

 

Maßnahme in Deutschland

4 - 21 Tage (Gruppe A+B)
in Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich, GB, Norwegen Italien Schweden

Förderhöhe:
6,00 €/Tag/TN

4 - 21 Tage (Gruppe C)
in Bulgarien, Rumänien, Türkei, Albanien, Mazedonien, GUS-Staaten, Polen, Ungarn, Baltikum

Förderhöhe:
8,00 €/Tag/TN


Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag 3.3

Bis 28 Tage nach der Maßnahme mit - TN-Liste - Aufenthaltsnachweis- Nachweisvordruck 3.3

 

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