3.2 Freizeiten für Kinder & Jugendliche mit Übernachtung
Förderabsicht:
Jugenderholung, Erlebnis- und Ferienfreizeiten, Kurzzeit- und Wochenendmaßnahmen stellen wesentliche Höhepunkte in der jährlichen Kinder- und Jugendarbeit dar. Hier sollen alle Kinder und Jugendliche Gelegenheit haben, Gemeinschaft zu erleben und soziale Verhaltensweisen einzuüben. Diese Zielsetzung wird durch verschiedene Kriterien verstärkt, die daher zusätzlich gefördert werden.
Was wird gefördert:
Maßnahmen ab 5 TN und 1 MA
Alle TN zwischen 6 und 21 Jahren und bis 27 Jahre, wenn Schüler, Auszubildend, Studierend, Arbeitssuchend, FSJ, BuFDi
(Die Zahl kann unterschritten werden, wenn sich TN an einer überörtlichen Maßnahme beteiligen, Antragsteller bleibt der örtliche Verein)
1 Mitarbeitender pro 5 TN gefördert.
1 weiterer Mitarbeitender pro 15 TN bei Selbstversorgerfreizeiten
Wie wird gefördert:
5,00 € / TN / Tag oder MA/Tag
7,00 € / MA mit JuLeiCa
Inklusive Förderung:
21,00 € / Tag zusätzlich für TN mit einer Behinderung (Kennzeichnung A auf der TN-Liste)
6,00 € / Tag zusätzlich die sich temporär oder langfristig in einer finanziell angespannten Situation befinden. Die Entscheidung über eine erforderliche Förderung des einzelnen TN treffen die verantwortlichen Mitarbeitenden der Maßnahme. Der TN-Beitrag muss um die Fördersumme reduziert werden.
400,00 € für Maßnahmen die mindestens 60 Tage vor der Maßnahme im Ferienspaß veröffentlicht werden und mindestens 6 Übernachtungen dauern.
Förderung von Inhaltliche Schwerpunkte:
10,00 € zusätzlich für Einheiten zur politischen- und Demokratiebildung, zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltschutz und der Besuch von Gedenkstätten von mindestens 4 Stunden, maximal 2 pro Maßnahme.
Externe Referent*innen werden zusätzlich mit bis zu 70 % gefördert.
Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag Ziffer 3.2
bis 28 Tage nach der Maßnahme: TN-Liste (2026) und Aufenthaltsnachweis Mehrtägige Maßnahmen