4. Förderung von Schulungs-, Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Mitarbeitende
Förderabsicht:
In der heutigen Zeit muss Kinder- & Jugendarbeit flexibel und zeitgemäß sein. Sie braucht dafür Mitarbeitende, die gut ausgebildet sind. Die Mitarbeitenden orientieren sich sowohl an den Inhalten und Zielen des jeweiligen Jugendverbandes, als auch an den Rahmenbedingungen, die von Seiten der Gesetzgebung vorgegeben werden. Auch Programmplanungen, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Vorfahrten, Gemeinschaft und Freizeit erleben im Kreise der Mitarbeitenden, können u.a. Inhalte dieser Maßnahmen sein. Die Maßnahmen sollen zur Stärkung der Mitarbeitenden in den Gruppen und Verbänden dienen.
Was wird gefördert:
Mitarbeitende ab 14 Jahre aus dem Stadtgebiet Siegen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein
Maßnahmen mit und ohne Übernachtung (ohne Übernachtung mindestens 3 Zeitstunden)
Schulungsstunden
Wie wird gefördert:
5,00 € Tag / MA
7,00 € Tag / MA mit JULEICA
2,00 € je MA pro Schulungsstunde (60 Minuten) zusätzlich
70 % für externe Referent*innen bis 30 €/Stunde (Ausnahmen benötigen der Zustimmung der Geschäftsstelle)
Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag Ziffer 4
bis 28 Tage nach der Maßnahme: TN-Liste, zeitlich prüfbar durchgeführtes Schulungsprogramm, Aufenthaltsnachweis