7. Ferienspaß
Förderabsicht:
Maßnahmen im „Ferienspaß Siegen“ werden bezuschusst, wenn sie mindestens 8 Wochen vor der Maßnahme online im Ferienspaß veröffentlicht werden.
Was wird gefördert:
Angebote im Ferienspaß
Wie wird gefördert:
bis zu 50% der zuschussfähigen Gesamtkosten (wenn die Aktion oder das Projekt auch unter einen der unter Ziffer 6 genannten Förderschwerpunkte fällt und nicht ausschließlich gefördert wird, weil es im Ferienspaß veröffentlicht wird, kannst du einen Antrag Ziffer 6 stellen, der mit bis zu 70 %/TN gefördert wird)
Es müssen ab einer Zuschusshöhe von 1.000,00 € in angemessener Höhe zum Antragsvolumen Teilnehmenden Beiträge oder Eintrittsgelder erhoben werden. Für finanziell benachteiligte Teilnehmende muss ein ermäßigter Beitrag ausgewiesen werden. Dieser kann durch die Zuschusssumme bis zu einer Höhe von 70 % der Gesamtkosten durch Fördermittel refinanziert werden.
Anträge können von einem Gremium des Stadtjugendrings entschieden werden, ab 500 € Gesamtzuschuss ist die Zustimmung eines Gremiums in der Regel erforderlich.
Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag nach Ziffer 7 und 60 Tage vor der Maßnahme Veröffentlichung im Ferienspaß
Projekte mit einer Zuschusssumme über 1.000,00 € müssen 28 Tage vor der Maßnahme beantragt werden.
Projekte mit einer Zuschusssumme über 5.000,00 € müssen bis zum 01.12 des Vorjahres über das Formular „Vorantrag“ gestellt werden, Übergangsfrist bis 01.03.2026.
28 Tage nach der Maßnahme: Verwendungsnachweis Ziffer 7.0, Belegliste (Die Quittungen müssen 5 Jahre bei der antragstellenden Organisation aufbewahrt werden und dem Stadtjugendring auf Nachfrage vorgelegt werden.
TN-Liste (Ausnahme nach Rücksprache)
Bei Ziffer 7 werden in der Regel keine Kosten für Vor- und Nachbereitung gefördert.