6. Aktionen und Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Förderabsicht:
Unterstützung von besonderen Aktionen und Projekten in der Kinder- & Jugendarbeit. Aktionen und Projekte werden gefördert, wenn sie den Inhalten der verschiedenen Förderschwerpunkte entsprechen.
Was wird gefördert:
Kulturelle Aktion (z.B. Museumsbesuch, Theater- und Konzerte)
Stadtteilaktion (z. B. Spielfest, Stadtteilfest)
Erlebnispädagogische Aktion, Teambildung (z. B. Klettern, Floß-Bau)
Inklusionsförderung
Bildung durch Bewegung
Nachhaltigkeit und Klimabewusstsein
Medien-Bildung, -Pädagogik, -Kompetenzentwicklung
Wie wird gefördert:
bis zu 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten
bis zu 50 % Anschaffungen/Renovierung
(Anschaffungen/Renovierung im Rahmen der Aktion über 200,00 € Gesamtkosten zus. Antrag nach Ziffer 8)
Die Qualität der geplanten Aktion oder Projekte muss im Antrag eindeutig und nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahme sowohl sachlich sinnvoll als auch wirtschaftlich sparsam geplant und durchgeführt werden. Dieses muss für Geschäftsstelle und Gremien nachvollziehbar sein.
Es müssen ab einer Zuschusshöhe von1.000,00 € in angemessener Höhe zum Antragsvolumen Teilnehmenden Beiträge oder Eintrittsgelder erhoben werden und es muss für finanziell benachteiligte Teilnehmende ein ermäßigter Beitrag ausgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Vor der Maßnahme: Antrag nach Ziff. 6
Projekte mit einer Zuschusssumme über 1.000,00 € müssen 28 Tage vor der Maßnahme beantragt werden.
Projekte mit einer Zuschusssumme über 5.000,00 € müssen bis zum 01.12 des Vorjahres gestellt werden.
Im Antrag müssen Absicht, Inhalte sowie der Weg zum angestrebten Ziel präzise definiert sein.
Dazu gehört eine genaue Definition der einzelnen Programminhalte sowie die Vor- und Nachbereitung.
Wichtig ist außerdem eine klare Abgrenzung zum Gruppen- bzw. normalen Alltag.
bis 28 Tage nach der Maßnahme: Verwendungsnachweis Ziffer 6 / Belegliste (Die Quittungen müssen 5 Jahre bei der Antragstellenden Organisation aufbewahrt werden und dem Stadtjugendring auf Nachfrage vorgelegt werden.
TN-Liste (Ausnahme nach Rücksprache)
Bei Ziffer 6 werden in der Regel keine Kosten für Vor- und Nachbereitung gefördert.